20. April 2020
+++ Update COVID-19 / Corona +++
Liebe Patientinnen und Patienten,
zuerst einmal vorweg: Wir sind weiterhin für Sie da!
Die Landesregierung sorgte durch die neue Corona-Verordnung vom 9. April 2020 mit Einschränkung der zahnmedizinischen Behandlungen für massive Verunsicherungen auf Patientenseite.
Mittlerweile haben die Vorstandsvorsitzende der KZV BW, Dr. Ute Maier, und der Präsident der Landeszahnärztekammer BW, Dr. Torsten Tomppert, eine Pressemitteilung zur expliziten Richtigstellung des entsprechenden Paragraphen herausgegeben. Die Botschaft: Neben der Behandlung von akuten Erkrankungen und von Schmerzzuständen können auch alle weiteren medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlungen durchgeführt werden. Die hohen zahnärztlichen Hygienestandards und weitere Vorsichtsmaßnahen sorgen auf höchstem Niveau für den Schutz von Patienten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie des Praxispersonals.
„Es ist uns ein Anliegen den Patientinnen und Patienten zu versichern, dass die zahnmedizinische Versorgung unverändert sichergestellt ist. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind weiterhin für Sie da“, so Dr. Ute Maier und Dr. Torsten Tomppert in der Pressemeldung.
Sollten Sie sich ebenfalls verunsichert fühlen, scheuen Sie sich nicht, telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen, wir können dann alles individuell mit Ihnen besprechen.
Wir lassen Sie in diesen Zeiten nicht hängen!
Ihr Praxisteam
Günter Molzahn